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Strafrecht

Strafverfahren
(Verfahrensablauf & persönliche Anmerkungen)

Das Strafverfahren ist in der Strafprozeßordnung (StPO) geregelt. Es beginnt grundsätzlich auf Grund eines Anfangsverdachtes mit der Einleitung des Ermittlungsverfahrens und endet spätestens mit einem rechtskräftigen Urteil. Ein Strafverfahren kann sowohl durch die Entscheidung eines Gerichts als auch in einigen Fällen durch die Strafverfolgungsbehörde beendet werden.

Zuständig für das Ermittlungsverfahren sind die Strafverfolgungsbehörden. Das ist in der Regel die zuständige Staatsanwaltschaft und in Berlin für "kleinere" Delikte die Amtsanwaltschaft. Beide Behörden bedienen sich dabei der Unterstützung durch die Polizei und haben umfassende Handlungsbefugnisse.

Es ist bereits im ersten Stadium des Strafverfahrens (dem Ermittlungsverfahren) ratsam, sich des Beistandes eines erfahrenen Strafverteidigers zu bedienen. Im Ermittlungsverfahren werden meist frühzeitig die grundlegenden Weichen für den Fortgang des Strafverfahrens geebnet. Insbesondere muss schon in diesem Verfahrensabschnitt durch eine unverzügliche Akteneinsichtnahme der aktuelle Stand der Ermittlungen geprüft werden und gegebenenfalls nach der Gewährung der Akteneinsicht, auch bereits die oft grundlegende Entscheidung getroffen werden, ob der Beschuldigte weiterhin von seinem Schweigerecht Gebrauch machen sollte oder sich zu seiner Entlastung zum Tatvorwurf einlassen, beispielsweise wenn eventuelle Tatzeugen oder andere Beweismittel den Tatvorwurf eindeutig widerlegen können. Im Ermittlungsverfahren besteht auch noch in einigen Fällen die realistische Möglichkeit, eventuell eine Verfahrenseinstellung zu erreichen oder die Staats- oder Amtsanwaltschaft zur Durchführung eines Strafbefehlverfahren zu bewegen, um so unter anderem eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.

Ihnen sollte immer bewusst sein, dass ein Abwarten im Regelfall nur zu Nachteilen für Sie führen kann, welche für Ihren weiteren Lebens- und Berufsweg schwerwiegende und auch die Existenz bedrohende Folgen haben können.

Dieser Grundsatz lässt sich insbesondere auch auf den Fall übertragen, wenn das Ermittlungsverfahren bereits abgeschlossen ist.

Denn wenn weder eine Einstellung noch ein Strafbefehlverfahren in Betracht kommt, wird die Staatsanwaltschaft Anklage erheben und die Eröffnung des Hauptverfahrens bei dem zuständigen Gericht beantragen. Das Gericht wird dann dem Angeschuldigten die Anklageschrift zustellen. Diese Anklageschrift enthält den Tatvorwurf mit den jeweils anzuwendenden Strafvorschriften sowie die vorhandenen Beweismittel.

Gleichzeitig wird dem Angeschuldigten die Gelegenheit gegeben, Stellung zu dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu nehmen und eventuell weitere Beweismittel zu seiner Entlastung zu benennen.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist die Einschaltung eines erfahrenen Strafverteidigers unverzichtbar, da für einen juristischen Laien die Vermeidung der Eröffnung des Hauptverfahrens erfahrungsgemäß bereits eine unüberwindbare Hürde darstellt. Letztlich ist zu bedenken, dass es sich bei den die Anklageschrift anfertigenden Staats- bzw. Amtsanwälten um erfahrene Juristen handelt, welche die Anklage nicht erheben würden, wenn diese nicht an den erfolgreichen Nachweis der vorgeworfenen Tat glauben.

Sie merken bereits an diesen kurzen Ausführungen, dass eine anwaltliche Vertretung in einem strafrechtlichen Verfahren einfach unverzichtbar ist.

Ich werde Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung in jedem einzelnen Verfahrensabschnitt mit Rat und Tat zur Seite stehen, um so mit Ihnen ein individuelles Konzept für eine erfolgreiche Strafverteidigung zu erarbeiten.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch abschließend anmerken, dass für mich absolute Diskretion sowie ständige Erreichbarkeit eine Selbstverständlichkeit darstellen.

Sollten Sie eine individuelle strafrechtliche Beratung oder eine Vertretung in einem Strafverfahren benötigen, so vereinbaren Sie bitte umgehend einen persönlichen Termin.



Schwerpunkte

Adhäsionsverfahren (Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen des Opfers im Strafverfahren)

Arztstrafrecht

Verletzungen der Persönlichkeit (Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede)

Berufung im Strafverfahren

Bestechungsdelikte

Betäubungsmittelstrafrecht

Bewährungswiderruf

Eigentumsdelikte (z.B. Diebstahl, Raub, Unterschlagung)

Insolvenzstrafrecht

Internetstrafrecht

Jugendstrafrecht

Kapitalstrafrecht

Körperverletzungsdelikte

Korruptionsdelikte

Nebenklagevertretung

Sachbeschädigung

Sexualstraftaten

Steuerstrafrecht

Strafvollzug

Strafanzeige / -antrag

Stalking ( Nachstellung )

Verkehrsstrafrecht ( z.B. Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt, Nötigung, Beleidigung, fahrlässige Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis)

Vermögensdelikte ( z.B. Betrug, Hehlerei, Erpressung, Untreue )

Zeugenbeistand